FRG | Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) der Caritas ist zuständig für die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts. In Bayern betrifft das über 90.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in mehr als 6.000 Einrichtungen und Dienste. Mit Oktober startet dort Alexandra Aulinger-Lorenz (hauptberuflicher Vorstand im Caritasverband FRG) ihre Arbeit mit den 13 weiteren Mitgliedern in der bayernweiten Kommission für die Dienstgeberseite. Ebenso viele Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in der Kommission vertreten. Die Arbeitsrechtliche Kommission ist sachlich zuständig für die Höhe aller Vergütungsbestandteile, den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit und den Umfang von Erholungsurlaub. "Es war mir immer schon wichtig, Strukturen und Prozesse mitzugestalten. Den ‚Arbeitsplatz Caritas‘ auch in Zukunft attraktiv, wettbewerbsfähig und sozial verträglich zu gestalten." Änderungsbeschlüsse zu den Arbeitsbedingungen in der Caritas können dort nur mit ¾-Mehrheit getroffen werden. Neben den sechs Regionalkommissionen gibt es bei der Caritas auch eine Bundeskommission, Zur Wahl am 24. November wird die Chefin des Kreis-Caritasverbands Freyung-Grafenau e.V. erstmals ihre Stimme für die bayerische Dienstgeberseite abgeben.
Bildunterschrift: © Caritas FRG. Alexandra Aulinger-Lorenz ist seit 2017 Hauptberufliche Vorsitzende der Caritas FRG.
Caritasverband FRG
94078 Freyung
Neues Mitglied bei der Arbeitsrechtlichen Kommission
Erschienen am:
01.12.2021
Herausgeber:
Kreis-Caritasverband Freyung-Grafenau e.V.
Geschäftsstelle | Fachgebiet Kommunikation
Passauer Straße 8a
94078 Freyung
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Beschreibung